Das Bundesverfassungsgericht stärkt Patientenrechte gegen Zwangsbehandlung und betont in seinem Urteil das Recht auf „Freiheit zur Krankheit“. Zum Schutz von etwa Ärzten sei eine Zwangsbehandlung jedoch gestattet.
Vor 80 Jahren hielt der Münsteraner Bischof Clemens August von Galen seine berühmten Predigten insbesondere gegen die Tötung von Menschen mit Behinderungen. Trotzdem ist Galens Persönlichkeit bis heute nicht unumstritten.
Eine generelle Corona-Impfpflicht wird von vielen Politikern und Wissenschaftlern skeptisch gesehen. Von bestimmten Berufsgruppen wird aber eine besonders hohe Impfbereitschaft erwartet.