Sensibles Thema, mehrere Gesetzesvorschläge: Der Bundestag hat die Beratung zur Neuregelung der Suizidbeihilfe aufgenommen. Einfach dürfte die Entscheidungsfindung nicht werden.
Auf die Gesamtausgaben gesehen, fallen hohe Arzneimittelpreise in spezifischen Teilmärkten noch kaum ins Gewicht. Gleichwohl wird auch in zahlungskräftigen Erstattungssystemen nach Verteilungsgerechtigkeit und legitimen Profiten gefragt.
Ärzten ist es künftig erlaubt, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Der Bundestag hat beschlossen, den umstrittenen Paragrafen 219a zu streichen.