Paragraf 219a gestrichen

Bundestag kippt das Werbeverbot für Abruptio

Ärzten ist es künftig erlaubt, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Der Bundestag hat beschlossen, den umstrittenen Paragrafen 219a zu streichen.

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Applaus im Bundestag: Der umstrittene Paragraf 219a ist Geschichte. Es ist höchste Zeit, das Misstrauen in Frauen und das Misstrauen in Ärztinnen und Ärzte, das in Paragraf 219a zum Ausdruck kommt, zu beenden, betonte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). 

Applaus im Bundestag: Der umstrittene Paragraf 219a ist Geschichte. Es ist höchste Zeit, das Misstrauen in Frauen und das Misstrauen in Ärztinnen und Ärzte, das in Paragraf 219a zum Ausdruck kommt, zu beenden, betonte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).

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Berlin. Ärzte dürfen künftig darüber informieren, dass und mit welcher Methode sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Der Bundestag gab am Freitagvormittag grünes Licht für das von den Ampel-Fraktionen vorgelegte Gesetz zur Abschaffung von Paragraf 219a Strafgesetzbuch. Außer SPD, Grünen und FDP stimmte auch die Linksfraktion dem Gesetz zu. Union und AfD votierten dagegen.

Paragraf 219a untersagt es Ärzten bislang, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ zu betreiben. Laut Statistischem Bundesamt führten zuletzt etwas mehr als 1000 Arztpraxen, OP-Zentren und Krankenhäuser Schwangerschaftsabbrüche durch.

„Höchste Zeit, das Misstrauen zu beenden“

Justizminister Marco Buschmann (FDP) sprach am Freitag im Bundestag von einem „guten Gesetzentwurf“. Seit fast einem Jahrhundert sei es Ärzten per Strafe verboten, Frauen sachlich über Methoden und mögliche Risiken einer Abtreibung zu informieren. Stattdessen könne im Internet inzwischen jeder „Troll“ alles Mögliche darüber behaupten. Dieser Zustand sei „absurd“ und „ungerecht“.

Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen würden, gingen nicht leichtfertig damit um, so Buschmann. „Das gleiche gilt für die Ärztinnen und Ärzte, die selbst solche Eingriffe vornehmen und am besten über mögliche Risiken und Methoden informieren können.“

Künftig auch Gegenstand im Medizinstudium

Es sei daher „höchste Zeit“, das Misstrauen in Frauen und das Misstrauen in Ärztinnen und Ärzte, das in Paragraf 219a zum Ausdruck komme, zu beenden. Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes stellten auch künftig sicher, dass es keine anstößige Werbung im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen geben werde.

Familienministerin Lisa Paus hob hervor, dass im Rahmen des Medizinstudiums künftig auch Methoden zum Schwangerschaftsabbruch gelehrt werden sollten. Frauenmedizin sei mehr als Ultraschall, Kreißsaal und Krebsvorsorge, so die Grünen-Politikerin

Das neue Gesetz sieht auch vor, dass Ärzte, die auf Grundlage von Paragraf 219a verurteilt wurden, rehabilitiert werden. Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch werden alle strafgerichtlichen Urteile wegen Paragraf 219a, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben und laufende Verfahren eingestellt.

Union: Ampel betreibt reine Symbolpolitik

Die Unionsfraktion kritisierte die geplante Streichung des Werbeverbots als falsches Signal. Die CDU-Politikerin und Vorsitzende des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker, warf der Ampel Symbolpolitik vor. SPD, Grüne und FDP versuchten, ein gemeinsames „Erfolgserlebnis“ zu produzieren, da es an anderer Stelle knirsche.

Nach Auffassung der Union besteht mit Blick auf mögliche Rechtsunsicherheiten für Ärzte kein Handlungsbedarf. Die Rechtslage sei „unmissverständlich und einfach einzuhalten“. Ärzte könnten öffentlich auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und sich auf die Liste der Bundesärztekammer setzen lassen sowie Beratungsstellen über ihr Angebot informieren. Somit gebe es gar kein Informationsdefizit, wie die Ampel behaupte.

Zudem trage Paragraf 219a „zum Schutz des ungeborenen Lebens“ bei. Der Paragraf sei wichtiger Bestandteil des vom Bundesverfassungsgericht geforderten Schutzkonzepts, so Winkelmeier-Becker.

Hoffnung auf Entscheidung des Verfassungsgerichts

Als große Erleichterung bezeichnete am Freitag die Berliner Gynäkologin Bettina Gaber die Entscheidung des Bundestags. Die Mühe der vergangenen Jahre, sich gegen Verurteilungen gewehrt zu haben, habe sich gelohnt. Und für Frauen gebe es jetzt einen besseren Zugang zu Informationen.

Gaber, die Vorstandsmitglied der KV Berlin ist, wurde aufgrund Paragraf 219a zu einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen hat sie wie andere betroffene Frauenärzte und -ärztinnen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese wolle sie jetzt nicht zurückziehen, sagte Gaber, die darauf hofft, dass das Bundesverfassungsgericht trotz der Abschaffung von 219a und der Aufhebung der Urteile noch „grundsätzlich“ entscheidet. Die Verfassungsbeschwerde befinde sich noch in der Registratur. „Die Frage sei, ob das Gericht sie jetzt annimmt.“

vdää: Können endlich Aufklärungspflicht nachkommen

„Wir begrüßen es sehr, dass der Bundestag heute mit breiter Mehrheit die Abschaffung von Paragraf 219a beschlossen hat“, sagte die Co-Vorsitzende des Vereins demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää), Carina Borzim. Ärzte könnten nunmehr ihrer Informations- und Aufklärungspflicht auch bei der medizinischen Leistung des Schwangerschaftsabbruchs „in vollem Umfang“ nachkommen und ungewollt Schwangere informieren.

Der Deutsche Caritasverband dagegen erklärte, man habe ausgewogene Regelungen erwartet, die auch grundsätzliche Aspekte des Lebensschutzes ausreichend berücksichtigten. „Das gewährleistet die heutige Reform nicht.“ (hom/juk)

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