Vor der nächsten Bundestagswahl bemühen sich Ampel-Politiker, noch mindestens ein Vorhaben zur reproduktiven Selbstbestimmung auf den Weg zu bringen. Welches das sein wird, ist noch offen.
Patienten zwangsweise zu behandeln, darf nur das letzte Mittel sein. Das muss per Gesetz in jedem Fall in einem Krankenhaus geschehen. Das Verfassungsgericht nimmt Alternativen in den Blick.
Wer die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten, die Abruptiones vornehmen, entkriminalisieren will, der muss den Paragrafen 218 abschaffen. Ein Gastbeitrag zu Schwangerschaftsabbrüchen.