Verhandlung in Karlsruhe

Zwangsbehandlung: Bundesverfassungsgericht prüft Gesetzeslage

Patienten zwangsweise zu behandeln, darf nur das letzte Mittel sein. Das muss per Gesetz in jedem Fall in einem Krankenhaus geschehen. Das Verfassungsgericht nimmt Alternativen in den Blick.

Veröffentlicht:
Die Richterinnen und Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts beraten seit Dienstag über ärztliche Zwangsmaßnahmen. Das Thema betreffe einen der „grundrechtssensibelsten Bereiche des Erwachsenenschutzes“, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth (3. v.l.) zu Beginn der Verhandlung.

Die Richterinnen und Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts beraten seit Dienstag über ärztliche Zwangsmaßnahmen. Das Thema betreffe einen der „grundrechtssensibelsten Bereiche des Erwachsenenschutzes“, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth (3. v.l.) zu Beginn der Verhandlung.

© Uli Deck/dpa

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob das ausnahmslose Verbot ärztlicher Zwangsmaßnahmen bei betreuten Menschen außerhalb von Krankenhäusern mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Thema betreffe einen der „grundrechtssensibelsten Bereiche des Erwachsenenschutzes“, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth zu Beginn der Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Das höchste deutsche Gericht hatte 2016 entschieden, dass der Staat Menschen nicht sich selbst überlassen darf, die zum Beispiel wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit einer Behandlung nicht erkennen und danach handeln können. Der Gesetzgeber müsse unter strengen Voraussetzungen eine ärztliche Behandlung als letztes Mittel auch gegen den Willen der Betroffenen vorsehen.

Zwangsmaßnahmen aktuell nur in Krankenhäusern erlaubt

Harbarth machte deutlich, dass dabei zum einen ein angemessener Schutz der Betreuten sichergestellt sein müsse, andererseits aber nicht unverhältnismäßig in ihre Freiheitsrechte eingegriffen werden dürfe. „In diesem Spannungsfeld bewegt sich auch die gesetzgeberische Entscheidung, an welchem Ort – oder an welchen Orten – ärztliche Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden können“, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats.

Laut der geltenden Rechtslage dürfen solche Zwangsmaßnahmen derzeit nur in Krankenhäusern vorgenommen werden, nicht aber in spezialisierten ambulanten Zentren, in Pflegeheimen oder im häuslichen Umfeld. Das gilt auch, wenn Betroffene durch den Transport ins Krankenhaus gesundheitlich beeinträchtigt werden – wie im konkreten Fall einer Frau durch Retraumatisierungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hält das für unvereinbar mit dem Grundgesetz – das prüft nun das Verfassungsgericht. (dpa)

Bundesverfassungsgericht; Az. 1 BvL 1/24

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Anspruch auf Kassenleistung geht nicht nach Glaubensfreiheit

Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Wirksamkeit in der klinischen Praxis von Brivaracetam über 12 Monate (alle Formen fokaler Anfälle)d

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Zusatzbehandlung fokaler Epilepsien

Effektivere Anfallskontrolle in der Kombinationstherapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: UCB Pharma GmbH, Monheim
Abb. 1: Rückgang der generalisierten tonisch-klonischen Anfälle unter Cannabidiol + Clobazam

© Springer Medizin Verlag , modifiziert nach [1]

Real-World-Daten aus Deutschland zum Lennox-Gastaut- und Dravet-Syndrom

Cannabidiol in der klinischen Praxis: vergleichbare Wirksamkeit bei Kindern und Erwachsenen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH, München
7-Jahres-Daten belegen günstiges Nutzen-Risiko-Profil von Ofatumumab

© Vink Fan / stock.adobe.com

Aktive schubförmige Multiple Sklerose

7-Jahres-Daten belegen günstiges Nutzen-Risiko-Profil von Ofatumumab

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine ältere Frau bekommt eine Impfung in den rechten Oberarm.

© David Pereiras / Stock.adobe.com

RCTs und Real-World-Evidenz

Wie gut die RSV-Impfung bei Erwachsenen wirkt – und ankommt