Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ist nichts dagegen einzuwenden, dass ein Teil der Finanzreserven von Krankenkassen in den Gesundheitsfonds fließt.
In NRW wächst der Druck in der kinderärztlichen Versorgung. Das Landesgesundheitsministerium sieht Handlungsbedarf bei der Weiterbildungsförderung und der Bedarfsplanung.