Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Urteil: Krankenkassen-Finanzausgleich ist verfassungsgemäß
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ist nichts dagegen einzuwenden, dass ein Teil der Finanzreserven von Krankenkassen in den Gesundheitsfonds fließt.