Zum 1. April soll der Kriterienkatalog für die Akkreditierung von Ärztenetzen vorliegen. Ob und wer dann eine Förderung erhält, ist aber unklar. Denn vieles bleibt Auslegungssache der KV.
Heikle zahnmedizinische Eingriffe, vor allem bei Kindern und Behinderten, erfordern auch den Einsatz eines Anästhesisten. Doch dessen Kooperation mit dem Zahnarzt ist honorartechnisch unzulänglich geregelt. Ein Schwarzer-Peter-Spiel.