Leitartikel

Mission impossible - die Kooperation von Arzt und Zahnarzt

Heikle zahnmedizinische Eingriffe, vor allem bei Kindern und Behinderten, erfordern auch den Einsatz eines Anästhesisten. Doch dessen Kooperation mit dem Zahnarzt ist honorartechnisch unzulänglich geregelt. Ein Schwarzer-Peter-Spiel.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Falls eine Narkose notwendig wird, ist die Leistung von Anästhesisten beim Zahnarzt honorartechnisch nicht vorgesehen.

Falls eine Narkose notwendig wird, ist die Leistung von Anästhesisten beim Zahnarzt honorartechnisch nicht vorgesehen.

© Melnik / fotolia.com

Behinderte Menschen und Kinder, die bei einer Zahnarztbehandlung Narkosen brauchen, erhalten oft eine mangelhafte Versorgung. "Lebensgefahr in der Arztpraxis" titelte "Spiegel-Online".

Das Problem: Die Zusammenarbeit von Ärzten und Zahnärzten ist nirgendwo grundsätzlich geregelt. Die aufwändige Leistung ist budgetiert, wird nur zu abgestaffelten Preisen vergütet und daher oft mangelhaft erbracht.

"Ich kann doch nicht immer nur Sozialamt spielen", sagt die Berliner Anästhesistin Dr. Christel Stoeckel-Heilenz. Die Präsidentin der Deutschen Praxisklinikgesellschaft bietet die Leistungen in ihrem Spandauer OP-Zentrum an, obwohl sie dabei draufzahlt. Denn sie will, dass Behinderte und Kinder eine qualitätsgesicherte anästhesistische Versorgung bei Zahnbehandlungen erhalten.

Die Betroffenen sind auf Anästhesien angewiesen, weil sie selbst nicht entsprechend mitwirken können. Stoeckel-Heilenz nennt beispielhaft einen 28-jährigen Mehrfachbehinderten, der schlicht den Mund nicht öffnet. ...

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