Im ländlichen Nordbayern hat sich ein ambulantes Versorgungsangebot für Nierenpatienten etabliert. Die Zusammenarbeit mit Hausärzten und Kliniken ist aber nicht immer ganz einfach.
Auch ein Jahr nach Einführung der speziellen Korruptionsparagrafen für Heilberufler ist die Verunsicherung bei manchen Ärzten nach wie vor groß. Dabei sind nach Ansicht des Verfassungsrichters Peter Müller die Risiken überschaubar, wenn Ärzte das Standesrecht beachten.