Gelten im MVZ bestimmte Regeln und Strukturen, so spricht nichts gegen eine Selbstanstellung, urteilt das Bundessozialgericht. Der Beitragssenat gibt Ärzten auch eine Zahl an die Hand, ab wie vielen Gesellschaftern das funktioniert.
Das Abgeordnetenhaus in Berlin hat hohe Investitionen in die Kliniken beschlossen. Ausgerechnet das arme Berlin könnte zu einem Beispiel für andere Länder werden, meint die Krankenhausgesellschaft.