Die DIVI sieht sich mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich bestätigt und verweist auf entsprechende Fort- und Weiterbildungen.
In seinem Urteil zur Corona-Triage stärkt das Bundesverfassungsgericht Ärzten den Rücken, die in Triage-Situationen kommen. Der Beschluss blickt weitsichtig nach allen Seiten.
Das Bundesverfassungsgericht fordert gesetzliche Regelungen zur Corona-Triage. Behindertenverbände sind erfreut, die SPD-Fraktion sieht einen klaren Auftrag – Intensivmediziner jedoch warnen.
Der Gesetzgeber muss „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung im Fall einer Corona-Triage treffen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Die Richter betonen aber: Die „Letztverantwortung“ liege bei den Ärzten.