Zu den Zielen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes gehört auch die Verbesserung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen. Die KVen werden stärker in die Pflicht genommen, Kooperationsverträge zwischen Ärzten und Pflegeheimen zu vermitteln. Darüber hinaus soll stationäre Pflege transparenter werden.