Faktische Stiefväter ohne Trauschein gelten in der Pflegeversicherung als solo. Sie müssen daher den 'Beitragszuschlag für Kinderlose' entrichten, wie jetzt der Beitragssenat des Bundessozialgerichts (BSG) entschied. Verfassungsrechtliche Bedenken wiesen die Kasseler Richter zurück.