In seiner Gesamtbewertung für 2024 weist das Bundeskriminalamt auf die weitreichenden Folgen des Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen hin und prognostiziert eine Zunahme bei dieser Deliktform. Dabei sticht ein Fall hervor.
Mit dem Abschluss von Impfvereinbarungen in nahezu allen KVen steht der viervalente Meningokokken-B-Impfstoff 4CMenB im zugelassenen 2+1-Impfschema für Säuglinge fast flächendeckend in Deutschland als Sachleistung der Krankenkassen zur Verfügung.
Knapp ein Viertel der Praxen in Niedersachsen kann die elektronische Patientenakte noch nicht nutzen, obwohl das zum 1. Oktober zur Pflicht wird. Die KV rät, im Zweifel den PVS-Anbieter zu kontaktieren.
Die nachfolgende Ärztegeneration drängt es nicht unbedingt in die Niederlassung. Wer seine Praxis bald abgeben will, muss teils hart um die Nachfolge kämpfen. Ein hoher Digitalisierungsgrad kann hier helfen.
Jüngere Patienten können bald nicht mehr mit dem Corona-Impfstoff Comirnaty JN.1 geimpft werden. Als Alternative stellt der Bund laut KBV weiterhin eine an die Omikron-Variante KP.2 angepassten Vakzine für alle Altersgruppen bereit.
Die Marburger Philipps-Universität leitet ein bundesweites Projekt zur koronaren Herzkrankheit. 300 Praxen setzen dabei auf die Computertomographie, eine Überversorgung soll vermeiden werden.
Berliner Praxen, die die elektronische Patientenakte noch nicht nutzen, müssen keine Sanktionen fürchten. Die KV hat diese für das zweite Quartal ausgesetzt. Fürs laufende dritte Quartal ist die Entscheidung noch offen.