Für regelmäßige Prozessbeobachter kommt der Freispruch des Landgerichts Göttingen nicht überraschend. Schon seit längerem hatte sich abgezeichnet, dass die Kammer Zweifel hegt, ob die im Zuge der Ermittlungen zum Transplantationsskandal aufgedeckten Verstöße auch strafrechtlich geahndet werden können.