Zi-Studie

Klinik-Ermächtigung bringt bei Facharztmangel nichts

Bei Ärztemangel in unterversorgten Gebieten sollen künftig Krankenhäuser zur ambulanten Versorgung zugelassen werden müssen. Nach einer Analyse des Zi geht dieses gesundheitspolitische Vorhaben jedoch an der Realität vorbei.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Dermatologische Kernkompetenz: Untersuchung von Hautveränderungen. Dermatologen gehören zu den Fachgruppen, für die das Zi in einigen Planungsregionen Unterversorgung festgestellt hat.

Dermatologische Kernkompetenz: Untersuchung von Hautveränderungen. Dermatologen gehören zu den Fachgruppen, für die das Zi in einigen Planungsregionen Unterversorgung festgestellt hat.

© Petra Steuer / Joker / dpa

BERLIN. Wie sieht das fachärztliche Angebot der Krankenhäuser in unterversorgten Gebieten aus? Das wollte das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) wissen und nahm daraufhin die Republik unter die Lupe.

Als Schwellenwert habe man einen Versorgungsgrad von 75 Prozent bei grundversorgenden Fachärzten angesetzt, heißt es.

Resultat: In 37 von insgesamt 372 Planungsbereichen ("Kreise") der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ließ sich Unterversorgung in mindestens einer Facharztgruppe feststellen.

Das gilt den Angaben des Zentralinstituts zufolge vor allem hinsichtlich Dermatologen, HNO-Ärzten, Psychologen, Augenärzten sowie in jeweils einem Kreis für Pädiater und Gynäkologen.

Muss-Regelung Kliniköffnung

Weil Kliniken keine Allgemeinärztlichen Abteilungen unterhielten, kämen diese für eine Öffnung bei ambulanter Unterversorgung ohnehin nicht in Betracht, erläutert ein Zi-Sprecher. Daher habe man sich die hausärztliche Unterversorgung bei dieser Studie auch nicht angesehen.

Anlass für die Untersuchung ist das Vorhaben der Bundesregierung, im Zuge des Versorgungsstärkungsgesetzes den Paragrafen 116a SGB V ("Ambulante Behandlung durch Krankenhäuser bei Unterversorgung") zu verschärfen.

Bislang heißt es dort, der Zulassungsausschuss "kann" zugelassene Kliniken "für das entsprechende Fachgebiet", in dem Unterversorgung festgestellt wurde, "auf Antrag zur vertragsärztlichen Versorgung ermächtigen".

Künftig, so der Gesetzentwurf, soll aus der Kann-Regelung eine Muss-Regelung werden.

Laut Zi-Analyse würde das freilich kaum etwas bringen. Denn lediglich in neun der 37 von Unterversorgung betroffenen Kreise befinde sich mindestens eine Klinik, die auch die geforderte Fachabteilung unterhält.

Und dabei würden in acht dieser neun Kreise die Fachabteilungen der Kliniken "ausschließlich von Belegärzten betreut".

Besonders eklatant lasse sich "die Kluft zwischen politischem Willen und Wirklichkeit" anhand der Niederlassungsdichte von Hautärzten verdeutlichen. In elf Planungsregionen wurde diesbezüglich Unterversorgung konstatiert.

Allerdings existiere in keiner dieser Regionen eine Klinik mit dermatologischer Fachabteilung, die einspringen könnte.

Gassen: Vertragsärzte fördern!

"In den meisten unterversorgten Regionen - vorwiegend auf dem Land - verfügen Krankenhäuser nicht über entsprechende Fachabteilungen oder Ärzte", fasst Zi-Chef Dr. Andreas Gassen zusammen.

Damit erweise sich eines der Instrumente der aktuellen Gesetzgebung zur Verbesserung der Versorgung "als unwirksam". Der KBV-Vorsitzende: "Was wir statt Öffnung der Krankenhäuser brauchen, ist eine nachhaltige Förderung der vertragsärztlichen Versorgung."

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