Krankenversicherer können verpflichtet sein, auch älteren Frauen die Kosten einer künstlichen Befruchtung zu erstatten. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil aus dem Dezember fest.
Sonderermittler berichtet vor Untersuchungsausschuss über Aufklärungsarbeit an der Homburger Uniklinik. Bislang gibt es kein klares Ergebnis zu Missbrauchsverdacht.