In Westfalen-Lippe sind die Arzneimittel- und die Heilmittelvereinbarung unter Dach und Fach. Bei Arzneien setzen Kassen und KV weiter auf Leitsubstanzen.
Bei Parkverstößen auf Klinik- oder Praxisparkplätzen haben Betreiber schlechte Karten, das Geld einzutreiben. Vor allem dann, wenn der Halter des Fahrzeugs nicht selbst gefahren ist.
Ärzte könne eine medizinische Fußpflege bis auf Weiteres nur für Diabetes-Patienten verordnen. Das BSG hat eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung bei Ablehnung wegen anderer Leiden nun verneint.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen einen Arzt aus Sachsen-Anhalt wegen fahrlässiger Tötung, da nach einer Op in seiner Praxis eine Patientin verstorben ist.