Seit Juli kann eine geriatrische Reha auch ohne Erfordernis-Prüfung der Kasse verordnet werden. Das gilt für Patienten ab 70 oder auch für Patienten, bei denen mindestens eine reha-begründende Funktionsdiagnose und zwei geriatrietypische Diagnosen vorliegen.

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Abrechnung

Neuer EBM-Zuschlag zur Verordnung geriatrischer Reha

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