Wohnortnahe Terminvergabe nach ausschließlich medizinischen Kriterien und keinerlei Angebote mit definiertem Behandlungszweck: Im GKV-System ist der Rahmen für Videosprechstunden jetzt enger gesteckt.
Stirbt ein Patient an einer Coronainfektion, ist es nicht relevant, ob der Patient überlebt hätte, wäre bei einer Op an der Gallenblase anders vorgegangen worden.
Der Expertenrat „Gesundheit und Resilienz“ sieht in Betrieben wichtige Stellhebel, um hohe Krankenstände zu vermeiden. Zudem sprechen sich die Regierungsberater für die Beibehaltung der Telefon-AU aus.
Der EuGH konkretisiert die Rabattwerbung im Rx-Geschäft. Warengutscheine ohne Differenzierung zwischen OTC-Medikamenten und sonstigen Produktkategorien sind demnach ebenso unzulässig wie Werbung mit Prämien unbestimmter Höhe.
Für die Versorgung von Frühchen von unter 1.250 Gramm kommt es nicht so sehr auf die wohnortnahe Erreichbarkeit einer Klinik an. Denn hohe Fallzahlen woanders lassen höhere Überlebensraten erwarten.
Privatversicherte müssen sich rechtzeitig gegen zweifelhafte Beitragserhöhungen wehren. Denn die Möglichkeit zur Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beiträge verjährt nach drei Kalenderjahren, stellt der Bundesgerichtshof klar.
Die Quote der durch den Medizinischen Dienst bestätigten Behandlungsfehler lag bei der AOK Hessen im Jahr 2024 bei 25 Prozent. Die Kasse konnte daduch mehrere Millionen Euro von den Schadensverursachern zurückholen.
Weil er nicht in Obdachlosenheimen übernachten wollte, sondern lieber im Klinikbett, täuschte ein Wohnungsloser Krankheiten vor. Nun muss er wegen 60-fachen Betrugs ins Gefängnis.
Weil eine mit Zwillingen schwangere Hochrisikopatientin in einer Klinik ohne neonatologische Intensivstation behandelt worden war, steht ihr ein hohes Schmerzensgeld zu. So ein Urteil des OLG Frankfurt.
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands mahnt den Bund, Beiträge für Bürgergeldbeziehende und die Krankenhausreform zu übernehmen. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands warnt vor Aufwachsen des Kassendefizits.
Vertreter von stationärer und ambulanter Versorgung fordern eine schnelle Annäherung der möglichen Koalitionäre und die Stärkung der Haus- und Facharztverträge als Instrumente der Patientensteuerung.
Ein Blick in die Berufsordnungen der Landesärztekammern genügt, um zu wissen, dass Fernbehandlungen nur statthaft sind, solange dabei diagnostische und therapeutische Sorgfaltspflichten nicht zu kurz kommen.