Arzthaftung

AOK Hessen hat wegen Behandlungsfehlern gut drei Millionen Euro zurückgefordert

Die Quote der durch den Medizinischen Dienst bestätigten Behandlungsfehler lag bei der AOK Hessen im Jahr 2024 bei 25 Prozent. Die Kasse konnte daduch mehrere Millionen Euro von den Schadensverursachern zurückholen.

Veröffentlicht:

Bad Homburg. Die AOK Hessen bearbeitet nach eigenen Angaben aktuell 1.200 Fälle von mutmaßlichen ärztlichen Behandlungsfehlern. Wie die Kasse am Mittwoch mitteilte, habe die Quote der durch den Medizinischen Dienst (MD) bestätigten Behandlungsfehler im Jahr 2024 bei 25 Prozent gelegen. Infolgedessen habe die AOK im vergangenen Jahr mehr als 3,3 Millionen Euro erfolgreich zurückgefordern können.

Geprüft würden aber nicht nur ärztliche Behandlungsfehler im Krankenhaus oder in der Praxis, sondern auch Verdachtsfälle von Fehlern in der Pflege, bei Physiotherapeuten oder Hebammen sowie bei Verdacht eines Produktfehlers wie nicht korrekt funktionierende Herzschrittmacher oder defekte Hüftprothesen. (bar)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Wie sich Fehlinfos geraderücken lassen

Das Faktensandwich hilft im Umgang mit falsch vorinformierten Patienten

Marktforschung

Bundesbürger so impfskeptisch wie noch nie

Kommentare
Dr. Thorsten Schmidt 26.02.202522:05 Uhr

1200 fälle und 3 Mio Gewinn bei welchen Kosten bei der AOK? Welcher Zeitfaktor bei den 75% die zu Unrecht beschuldigt wurden, was hat es den dann gebracht? Was wäre passiert wenn man die MannStunden gespart hätte? Wieviel Papierkram war dafür nötig in Zeiten der Entbürokratisierung?
Am 01.06.23 habe ich den KV Sitz übernommen (5 sitze aktuell unbesetzt) ich glaube ich werde auch hinschmeißen wenn es so weiter geht…. Interessiert aber ja keinen…..

Sonderberichte zum Thema

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)

Kampf dem Zervixkarzinom

Ärzte sind sich einig: eine Impfung schützt!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Ärztin führt eine körperliche Untersuchung bei einem Baby durch.

© Anna Ritter / stock.adobe.com

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?

Steckt da die richtige Karte drin, oder muss sie etwa zum Jahreswechsel ausgetauscht werden? Die KBV warnt Vertragsarztpraxen vor Untätigkeit bei älteren Konnektoren und Arztausweisen, weil anderenfalls der TI-Zugang blockiert wäre.

© Ingenico Healthcare

Austausch notwendig

KBV rät dringend: Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren beschaffen