Die zentrale europäische Arzneimittelzulassung ist seit Jahrzehnten etabliert. Nun folgt die zentrale Nutzenbewertung. Finale Werturteile – die Basis für Preisverhandlungen – bleiben jedoch weiterhin Sache der Mitgliedstaaten.
Fünf Jahre nach Einführung der Impfpflicht zieht das Robert Koch-Institut eine gemischte Bilanz: Die Impfquoten sind zwar gestiegen, doch sind auch Teile der Bevölkerung verärgert.
Regressbescheide wegen verfrühter Bestellungen des Pneumokokken-Impfstoffs Apexxnar® (inzwischen Prevenar 20®) sind offenbar nicht auf Westfalen-Lippe und Mecklenburg Vorpommern beschränkt.
Eine Online-Plattform versprach kostenlose Behandlungen mit Cannabis auf Rezept. Dagegen klagte die Wettbewerbszentrale. Mit Erfolg: Werbung für Medizinal-Hanf verstößt gegen das Laienwerbeverbot.
Das Landgericht Köln hat Famous Brands untersagt, mit seiner Lifestyle-Marke Offset-Nutrition für schlankmachende Schokolade zu werben. Geklagt hatte die Verbraucherschutzorganisation foodwatch.
In dem Münchner Prozess, in dem es um die Verleumdung eines bekannten Rechtsmediziners ging, ist das Urteil gesprochen: Der Angeklagte wurde zu über zwei Jahren Haft verurteilt.
Lege artis geimpft – aber dennoch von Regress bedroht: In Mecklenburg-Vorpommern fordern die Kassen Geld zurück, weil Vertragsärzte noch vor Ablauf einer Beanstandungsfrist des BMG geimpft haben.
Kann eine wirksame Behandlung rechtzeitig und nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse in Deutschland erfolgen, müssen gesetzliche Kassen keine Auslandsbehandlung finanzieren.
Bei einer Operation kann eine Komponente nicht gesondert kodiert werden, wenn sie bereits „regelhaft Bestandteil“ der Eingriffsprozedur ist, urteilt das Bundessozialgericht.
Weiterbildungsassistenten sind bei der Arbeitszeit nicht vollständig mit Vertragsärzten gleichzusetzen. Zur Begründung hat der Vertragsarztsenat auf den Zweck der Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten verwiesen.
Eine Online-Apotheke darf nicht mit der Abnehmspritze Wegowy® werben, weil die Kunden dort lediglich einen Fragebogen ausfüllen mussten. Und der Kontakt mit den Ärzten sei auch nicht gewährleistet.
Ambulante Behandlungen haben Vorrang vor stationären - auch wenn diese länger dauern. Das hat das Bundessozialgericht klargestellt. Konkret ging es um Liposuktionen der Ober- und Unterschenkel.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg weist den Eilantrag einer durch eine Prüfung gefallenen Medizinstudentin ab. Sie war nicht damit einverstanden, dass ihre Antworten als falsch gewertet wurden.
Jede zehnte Praxis ist laut BSI schon von einem IT-Sicherheitsvorfall betroffen gewesen. Wie sich Praxisinhaber schützen, ist in der IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV geregelt. An der Umsetzung hapert es jedoch.