Im Dezember 2021 wurde die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht beschlossen. Auch Pädiaterin Dr. Andrea Radde-Reinhard ließ sich impfen. Seitdem kämpft sie um ihre Gesundheit und ihre Existenz.
Ärzte und Kliniken können bei einer möglichen fehlerhaften Aufklärung nur in engen Grenzen auf die hypothetische Einwilligung des Patienten vertrauen. Grundlage sind tatsächlich durchgeführte Maßnahmen, entschied der Bundesgerichtshof.