Urteil
Bundesgerichtshof: Enge Grenzen für hypothetische Patienteneinwilligung in Op
Ärzte und Kliniken können bei einer möglichen fehlerhaften Aufklärung nur in engen Grenzen auf die hypothetische Einwilligung des Patienten vertrauen. Grundlage sind tatsächlich durchgeführte Maßnahmen, entschied der BGH.










