Das Sozialgesetzbuch bestimmt eindeutig, bis wann Vertragsärzte nach Zulassung ihren Praxisbetrieb zu starten haben. Das musste nun auch eine Ärztin aus Bayern erfahren.
Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung und ihr Praxispersonal sollen genauso strafrechtlich geschützt wie Feuerwehrleute oder Angehörige der Rettungsdienste. KBV und weitere Ärzteverbände äußern Lob.
Hoffnungen auf baldige Aufnahme der Wundversorgung mit Kaltplasma in den GKV-Katalog haben sich zerschlagen. Schuld daran ist nicht zuletzt eine verfehlte Abbildung der Versorgungsrealität im EBM.
In Hessen bleiben Angehörige der Heilberufe künftig auch bei Berufsunterbrechung Kammermitglieder, wenn sie im Land leben. Vereinzelt bereits dahingehend lautende Kammersatzungen erhalten nun eine neue, landesrechtlich einheitliche Vorgabe.
Anfang 2026 hat sich die gerichtliche Zuständigkeit für GOÄ-Honorarklagen geändert. Die Folge: Verfahren werden für Ärztinnen und Ärzte teurer und wahrscheinlich langwieriger. Zuständig sind nicht mehr Amtsgerichte, sondern nur noch Landgerichte.