Gut, aber verbesserungswürdig: Die Bundesländer können der geplanten Notfallreform einiges abgewinnen. Die Sympathie endet aber schlagartig, wenn es um die Länder-Kompetenzen beim Rettungsdienst geht.
Mehr Geld, erweiterte Angebotsbefugnisse und Erleichterungen bei Betriebsgründung und -führung in versorgungskritischen Regionen – wogegen haben letzthin die Apotheker eigentlich protestiert?
Inwieweit war das Mordmerkmal der Heimtücke bei der ärztlich veranlassten Tötung zweier unheilbar kranker Patienten nicht doch erfüllt? Das muss das Berliner Landgericht erneut prüfen.
Erst mit der Einführung spezifischer EBM-Ziffern können gesetzlich Versicherte neue Regelleistungen in Anspruch nehmen. Für die ambulante oder belegärztliche Liposuktion bei Lipödemen der Stadien I bis III ist das jetzt der Fall.
Erst wenn niedergelassene Vertragsärzte den Bedarf nicht decken können, kommen geriatrische Institutsambulanzen zum Zuge. Eine KV darf einem Krankenhaus daher die Ermächtigung verweigern.
Ein DiGA-Hersteller war mit dem Ergebnis der Schiedsstelle nicht einverstanden und klagte. Das LSG Potsdam wies die Klage nun ab, da Schiedssprüche nur „einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle“ unterlägen.
Im Eilverfahren abgewiesen, in der Hauptsache vermutlich so gut wie chancenlos: Eine Zahnärztin, die mit den Investitionsentscheidungen ihres Versorgungswerks ganz und gar nicht einverstanden ist.