Bundesgerichtshof
Verurteilung wegen Totschlags aufgehoben – Charité-Arzt droht nun höhere Strafe
Inwieweit war das Mordmerkmal der Heimtücke bei der ärztlich veranlassten Tötung zweier unheilbar kranker Patienten nicht doch erfüllt? Das muss das Berliner Landgericht erneut prüfen.






