Bundesrat
Länderkammer begrüßt Notfallreform und drängt auf Nachbesserungen
Gut, aber verbesserungswürdig: Die Bundesländer können der geplanten Notfallreform einiges abgewinnen. Die Sympathie endet aber schlagartig, wenn es um die Länder-Kompetenzen beim Rettungsdienst geht.
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Der Bundesrat sieht noch Klarstellungsbedarf bei der Notfallreform.
© Michael Kappeler/dpa
Berlin. Eine im Kern gute Vorlage, die in mehreren Punkten aber noch verbesserungswürdig ist: Der Bundesrat hat am Freitag zur Reform der Notfallversorgung Stellung genommen. Ende April hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf vorgelegt. Der Bundestag hat allerdings noch nicht mit der parlamentarischen Beratung begonnen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) vor. Geplant ist zudem die Vernetzung der Bereitschaftsdienstzentralen der KVen (116 117) mit den Rettungsleitstellen (112) zu einem sogenannten Gesundheitsleitsystem. Besonders umstritten ist, dass die KVen einen Notdienst rund um die Uhr sicherstellen sollen.
Das Gesetzesvorhaben passe in die Zeit und enthalte „sehr überzeugende Überlegungen“, lobte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Dazu gehöre, dass der Rettungsdienst künftig keine reine Transportleistung mehr sein solle. Vielmehr soll die medizinische Notfallrettung als Teil der Krankenhausbehandlung verankert werden.
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Für den Rettungsdienst der Zukunft sei indes eine gesicherte Finanzierung unverzichtbar. Für die Funktionsfähigkeit der neuen Strukturen des Rettungsdienstes seien die notwendigen Vorhalte- und Investitionskosten von großer Bedeutung. „Sie müssen von der Refinanzierung umfasst sein.“
Auch die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) bezeichnete die Neuordnung des Rettungsdienstes als „längst überfällig“: „Wer bei einem Herzstillstand reanimiert wird, wird medizinisch behandelt, nicht befördert“, betonte Stolz. Die Länder hätten für diesen „Paradigmenwechsel“ lange gekämpft.
Starre Begrenzung der Vergütung? „Extrem schwierig“
Stolz mahnte eine solide Finanzierung des Rettungsdienstes an. Mit Blick auf die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik im geplanten GKV-Sparpaket mahnte sie: „Eine starre Begrenzung der Vergütungsentwicklung mag im Alltag des Gesundheitswesens manchmal richtig sein. Für den Rettungsdienst ist das strukturell extrem schwierig“, so die hessische Ressortchefin. Denn der Rettungsdienst sei „keine Kassenpraxis, die je nach Patientenaufkommen mehr oder weniger leistet“.
Umstritten ist das geplante „Fachgremium medizinische Notfallrettung“ aus Vertretern der Länder, GKV, Fachgesellschaften und Leistungserbringer. Dieses soll den „Grundstein für eine bundeseinheitliche Qualität der Notfallrettung“ bilden, sagte BMG-Staatssekretär Tino Sorge. Dies wiederum alarmiert die hessische Ressortchefin Stolz.
Ein bundesweites Expertengremium, „das maßgeblich von der GKV gesteuert wird“, dürfe nicht de facto entscheiden, „was Hessen im Rettungsdienst leisten darf, und was nicht finanziert wird“, stellte Stolz klar. Bei aller Zustimmung im Grundsatz: es gibt also noch Gesprächsbedarf.
Die erste Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag ist für den 10. Juli angesetzt. Verabschiedet werden soll die Notfallreform dann Ende September. (fst)






