Digitale Rezeptweiterleitung
Willigen Patienten ein, dürfen Ärzte zur Rezept-Bedienung auch mit Apotheken kooperieren - so jedenfalls sieht es das Landgericht Dessau-Roßlau. Die Wettbewerbszentrale ist anderer Meinung und will eine dagegen gerichtete Klage weiterverfolgen.