Bei der Verordnung von Heilmitteln beim Lymphödem hat es seit Jahresbeginn einige Neuerungen gegeben, die offenbar nicht bei allen Ärzten angekommen sind. Für den langfristigen Heilmittelbedarf hat der GBA vor Kurzem nachgebessert.
Diagnostika zur zielgenauen Antibiotika-Verordnung sollen in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen werden. Als Anreiz soll der EBM angepasst werden.
Im Streit um die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel stellt der Bundesgerichtshof die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Frage.
Bei der Versorgung von Patienten mit Beinvenenthrombose ist häufig auch die Verordnung Medizinischer Kompressionsstrümpfe indiziert. Eine Belastung des Budgets ist damit nicht verbunden.