Die Botoxbehandlung bei bestimmten Blasenfunktionsstörungen wird zum Jahreswechsel neue EBM-Leistung. Abrechnungsberechtigt sind Urologen und Gynäkologen, die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Das Oberlandesgericht München verurteilt einen Arzt zu Schmerzensgeldzahlung an den Sohn eines Patienten wegen fehlender vertiefter Erörterung mit dem Betreuer.