Nur rund die Hälfte der Praxen erhalten in der kommenden Woche ihre vollständige Bestellung der BioNTech-Vakzine. Für die Woche vom 6. Dezember kündigt das BMG erneut Höchstgrenzen an – und erntet Kritik.
Jahrelang konnte sich Dr. Markus Hofmann nichts anderes vorstellen, als im Krankenhaus zu arbeiten. Dann stieg er doch als Hausarzt in eine Gemeinschaftspraxis ein – bereut hat er es nicht.
Die Testphase für das E-Rezept wird ab Dezember bundesweit ausgeweitet. Ärzte könnten die Chance nutzen, sich als Pilotpraxis mit den neuen Abläufen vertraut zu machen.
Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ läuft aus. Die meisten Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) bleiben aber gültig – etwa die telefonische AU-Schreibung.
Pfizer wird an der Versorgung ärmerer Länder mit seinem COVID-Medikament Paxlovid® nichts verdienen: Eine Vereinbarung mit dem Medicines Patent Pool ist bereits unterzeichnet.
Arztpraxen bekommen nun doch 48 statt der angekündigten 30 Dosen der BioNTech/Pfizer-Vakzine. Bis Dienstag (23.11.) bis 14 Uhr können sie ihre Order abgeben.
Die Möglichkeit für Ärzte, per Videosprechstunde krankzuschreiben, wird ausgeweitet: Künftig ist dies nicht nur bei bekannten, sondern auch unbekannten Patienten möglich. Und wie sieht es per Telefon aus?
Mit falschen Gesundheitszeugnissen machen sich Ärzte und Patienten strafbar. Das Vertrauen in eine ärztliche Bescheinigung beruhe auf dem Vertrauen auf eine „ordnungsgemäße Informationsgewinnung“.