Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung fordert, vor einer Freigabe von Cannabis in Deutschland über eine Obergrenze des psychoaktiven Wirkstoffs THC zu diskutieren.
Neues hat die Begleiterhebung zur THC-Verordnung nicht gebracht. Und das BfArM hat offensichtlich auch keine Lust, interpretierend mehr Fleisch an den Knochen zu bringen.
Durchwachsene Bilanz der Begleiterhebung zur Cannabisverordnung: Die federführende Behörde moniert insbesondere mangelnde Teilnahmebereitschaft der Hausärzte und warnt vor Missbrauch bei Blüten. Patienten stört das nicht.
Ein neues Online-Portal informiert Fachärzte über Behandlungs-Algorithmen beim nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) und beim kleinzelligen Lungenkarzinom (SCLC) – und zeigt mögliche Therapien an.