Noch lässt sich die Einlösung des E-Rezepts nicht komplett digital abwickeln: Praxen müssen den QR-Code überwiegend auf Papier ausdrucken.

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Vertreterversammlung in Westfalen-Lippe

KVWL stellt Bedingungen an Roll-out des E-Rezepts

Unterschrift muss sein: Ein ärztliches Attest ist nur mit ganz genauen Spezifika gültig, urteilte ein Gericht.

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Gericht zu Bescheinigungen

Urteil: Attest ohne Arzt-Unterschrift ist nicht rechtsgültig

Jugendliche in der Schule: Die Furcht vor einer COVID-Infektion mag verständlich sein, schaltet aber nicht die Schulpflicht aus, so ein Gericht. Einen „Anspruch auf einen absoluten Ausschluss einer Infektion mit diesem Virus“ gebe es nicht.

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Kinder und Jugendliche

Angst vor Corona befreit nicht von der Schulpflicht

Ohne den eHBA geht beim E-Rezept nichts, sagt Moritz Eckert, Hausarzt in einer Praxisgemeinschaft in Herzberg am Harz.

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Bericht einer Testpraxis

Wie Hausarzt Eckert das E-Rezept erlebt