Auf Kasse verordnen, wenn es den Wirkstoff auch freiverkäuflich gibt? Bei entsprechendem Versorgungsbedarf ist das nicht unwirtschaftlich, so ein G-BA-Hinweis, der jetzt in Kraft tritt.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung begrenzt die Prüf-Wünsche von Kassen und macht klar, auf welche Daten sie zu zugreifen dürfen – und auf welche nicht.
Die Bundesregierung will Apothekenstandorte in der Fläche offenbar unter anderem durch eine Umstellung der Vergütung stärken, wie es in einer Antwort auf eine Anfrage der Unionsfraktion heißt.
Das Gericht hat den Zugang Sterbewilliger zu Natrium-Pentobarbital erschwert. Was bleibt vom „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ übrig? Der Bundestag sollte das Thema erneut angehen.