Regressbescheide wegen verfrühter Bestellungen des Pneumokokken-Impfstoffs Apexxnar® (inzwischen Prevenar 20®) sind offenbar nicht auf Westfalen-Lippe und Mecklenburg Vorpommern beschränkt.
Das elektronische Rezept gilt nicht als Nachweis für außergewöhnliche Belastungen durch Krankheitskosten. Für das Finanzamt wird künftig ein Kassenbeleg oder eine Rechnung der Apotheke benötigt.