Neue Regelungen

E-Rezept: Neue Nachweispflicht für die Steuererklärung

Das elektronische Rezept gilt nicht als Nachweis für außergewöhnliche Belastungen durch Krankheitskosten. Für das Finanzamt wird künftig ein Kassenbeleg oder eine Rechnung der Apotheke benötigt.

Veröffentlicht:

Neustadt a. d. Weinstraße. Wer Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen möchte, muss dafür einen Nachweis erbringen können. Darauf weist die Vereinigt Lohnsteuerhilfe am Montag hin. Bislang konnten Betroffene dazu das Rezept aus der Arztpraxis beziehungsweise die ärztliche Verordnung verwenden. Da das E-Rezept nun das ausgedruckte Rezept ersetzt, ist das aber nicht mehr möglich.

Deshalb wird künftig als Nachweis für das Finanzamt ein Kassenbeleg oder eine Rechnung der Apotheke benötigt, in der das Rezept eingelöst wurde. Darauf müssen der Name des Medikaments oder des medizinischen Hilfsmittels, die Art des Rezepts, der Zuzahlungsbetrag und der Name der steuerpflichtigen Person enthalten sein.

Lesen sie auch

Wichtig: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Finanzämter angewiesen, für den Veranlagungszeitraum 2024 auch Quittungen ohne den Namen der steuerpflichtigen Person zu akzeptieren. Das gilt somit für die Steuererklärung für das Jahr 2024. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 müssen dann aber zwingend alle genannten Angaben enthalten sein. (eb)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Zentrale EU-Zulassung

EMA-Ausschuss spricht sieben positive Empfehlungen aus

Erweiterte Verordnungsmöglichkeiten

Anwalt: Das sind die rechtlichen Konsequenzen des Statine-Beschlusses

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Der Empfang der Gynäkologen-Praxis in Gütersloh: Vor allem die starke Patientinnenbindung überzeugte am Ende das MVZ, das die Praxis erwarb.

© Andreas Peters

Praxismanagement

Privatpraxis abzugeben? Das lässt sich regeln!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Finanzdienstleister MLP
Insgesamt lässt sich auf jeden Fall sagen, dass die Kosten an vielen Stellen schneller gestiegen sind als der Orientierungswert.

© Leafart - stock.adobe.com

Praxismanagement

So bekommen Sie steigende Praxiskosten in den Griff

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: apoBank
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daktyloskopische Nebenwirkungen

Wenn die Krebstherapie die „Identität“ verändert

Lesetipps
Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung