Die Verordnung cannabishaltiger Arzneimittel zählt nicht zu den Praxisbesonderheiten, betont die KV Rheinland-Pfalz. Zwei KVen berichten, dass erste Einzelfall-Prüfanträge bereits vorliegen.
Der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat 2017 in 74 Fällen das Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers bejaht ? entschieden hatte er über 329 Fälle.