Die KV Rheinland-Pfalz stattet die Förderung für Weiterbildungsstellen mit einer Altersobergrenze von 65 aus. Das mag so mancher 'peinlich' finden. Und natürlich geht es um Einzelfälle.
Theoretisch und unter bestimmten Umständen können Ärzte in Weiterbildung sich bis zum Rentenalter von KV und Kassen fördern lassen. Die Inanspruchnahme finden einige Delegierte der VV in Rheinland-Pfalz 'ganz schön peinlich'.