Kommentar – Weiterbildungsförderung

KV mit Schutzfunktion

Von Anne Zegelman Veröffentlicht:

Die KV Rheinland-Pfalz stattet die Förderung für Weiterbildungsstellen mit einer Altersobergrenze von 65 aus. Das mag so mancher "peinlich" finden. Und natürlich geht es um Einzelfälle. "Die Senioren stehen nicht Schlange", um 4800 Euro abzugreifen, wie es Psychotherapeut Hans-Peter Brettle aus Wittlich formulierte. Wenn es so wäre, hätte das System ganz andere Sorgen.

Doch die Diskussion bei der Vertreterversammlung in Mainz zeigte dennoch einmal mehr, dass eine klar definierte Altersgrenze auch für diese wenigen Fälle wichtig ist. Denn dort echauffierten sich Ärzte über 70, sie seien durchaus noch in der Lage, täglich acht, zehn oder zwölf Stunden zu arbeiten – und Jüngere fühlten sich genötigt, vorherige Aussagen zur Absurdität der Altersgrenze zu relativieren.

Und genau das ist das Problem. Die ältere Medizinergeneration ist es gewohnt, hart zu arbeiten und den Warnsignalen des eigenen Körpers nicht viel Beachtung zu schenken. Viele Ärzte jenseits der 60 stehen mitten im Leben, wollen sich weiterentwickeln und sind bereit, der Versorgung noch lange zu dienen. Ihr Arbeitsethos wird den Jungen gern als erstrebenswert vorgehalten. Es kann jedoch genauso gut dazu führen, dass man den Moment verpasst, in dem man nicht mehr kann oder möchte. Die KV handelt deshalb verantwortungsvoll und schützt dadurch auch ältere Ärzte davor, sich zu übernehmen.

Lesen Sie dazu auch: Rheinland-Pfalz: Ist die Weiterbildungsförderung bis 65 peinlich?

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