Beim Ausbau der häuslichen Sterbebegleitung klemmt es - auch in Thüringen und Sachsen. Und das, obwohl in Thüringen würdevolles Sterben ein Grundrecht ist.
Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung soll in Sachsen um acht Prozent steigen. Das ist das Mindestziel der KV. Doch die Kassen schalten bisher auf stur.