Offiziell bestätigen mag die Aussage eines Zittauer Oberarztes niemand, dort müsse bereits die Triage angewendet werden. Dennoch: Statistiken zeigen die dramatische Corona-Situation in den sächsischen Kliniken.
Eine Ärztin aus Sachsen soll bei einer „Querdenker“-Demo den Mund-Nasen-Schutz mit dem Judenstern verglichen haben. Die Ärztekammer sieht darin einen Verstoß gegen das Strafrecht – und zeigt die Frau an.
Die ÄK Sachsen weist darauf hin, dass für Ärzte das Neutralitätsgebot gilt – auch beim Thema Masken. Ein Medizinrechtanwalt analysiert, welche Konsequenzen Corona-Kleinreden und Gefälligkeitsgutachten nach sich ziehen.