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„Die Maske ist der Stern“

Ärztekammer Sachsen zeigt Ärztin wegen Volksverhetzung an

Eine Ärztin aus Sachsen soll bei einer „Querdenker“-Demo den Mund-Nasen-Schutz mit dem Judenstern verglichen haben. Die Ärztekammer sieht darin einen Verstoß gegen das Strafrecht – und zeigt die Frau an.

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Der Mund-Nasen-Schutz darf nicht mit dem Judenstern verglichen werden. (Symbolbild)

Der Mund-Nasen-Schutz darf nicht mit dem Judenstern verglichen werden. (Symbolbild)

© Lightspruch / stock.adobe.com

Dresden. Die Sächsische Landesärztekammer hat gegen eine Ärztin aus Oelsnitz Strafanzeige wegen Volksverhetzung bei der Staatsanwaltschaft Zwickau erstattet. Dies teilte die Kammer am Freitag in Dresden mit. Berichten zufolge soll es sich dabei um eine Fachärztin mit eigener Praxis im Vogtlandkreis handeln.

Die Kammer ergänzte, die Medizinerin soll auf einer öffentlichen Veranstaltung gesagt haben: „Die Maske ist der Stern. Ich bin schon froh, dass er nicht gelb sein muss.“ Diese Ausführungen verstießen nach Ansicht der Kammer gegen das Strafrecht und seien nicht mehr von der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit gedeckt. Mit der öffentlichen Veranstaltung, von der die Kammer spricht, sind offensichtlich Querdenker-Demonstrationen gemeint, bei denen die Frau aufgetreten sei.

„Ärztinnen und Ärzte müssen sich in Ihrer Meinungsäußerung auch an gesetzlichen Schranken messen lassen“, sagte Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. „Die Ärztekammer hat die Pflicht, Gesetzesüberschreitungen, soweit sie ihr nachweisbar bekannt werden, auch zur Anzeige zu bringen und einer Bewertung durch ein Gericht zuzuführen.“

Die Kammer führte weiter aus, der Vergleich der Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, mit dem der jüdischen Bevölkerung aufgezwungenen Judenstern zur Vorbereitung und Erleichterung ihrer Vernichtung, verharmlose die Verbrechen des NS-Regimes. Die Aussagen seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, begründet die Kammer ihre Strafanzeige. (sve)

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