Recht Sechs Jahre Wartezeit auf Studienplatz nicht zumutbar Wartezeiten von mehr als sechs Jahren auf einen Studienplatz in der Human- oder Tiermedizin sind nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen verfassungswidrig Auch Bewerber mit schlechten Abinoten müssen Chance auf Medizinstudienplatz haben. 30.09.2011