Sechs Jahre Wartezeit auf Studienplatz nicht zumutbar

Auch Bewerber mit schlechten Abinoten müssen Chance auf Medizinstudienplatz haben.

Veröffentlicht:

KÖLN (iss). Wartezeiten von mehr als sechs Jahren auf einen Studienplatz in der Human- oder Tiermedizin sind nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen verfassungswidrig.

Es hat deshalb die Stiftung für Hochschulzulassung - die frühere ZVS - mit einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, vier Studienbewerber vorläufig zum Studium zuzulassen. Das Verfahren in der Hauptsache ist allerdings noch nicht entschieden.

Nach Ansicht der Richter ist zwar nicht zu beanstanden, dass bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen in erster Linie auf die Abiturnote abgestellt wird.

Sechs Jahre sind keine "realistische Chance"

Bewerber mit schwächeren Abiturnoten müssten aber zumindest eine realistische Chance auf Zulassung haben. Das sei bei Wartezeiten von mehr als sechs Jahren nicht mehr der Fall. Dort sei die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen überschritten.

Das Gericht verweist auf die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Wartezeiten. Im Jahr 2005 mussten sich Bewerber in der Humanmedizin vier Jahre gedulden.

Wer damals seine Hochschulzugangsberechtigung erworben habe, habe sich in seiner Lebensplanung nicht auf eine Wartezeit von sieben Jahren einstellen können.

Beschwerde in der höheren Instanz

Die Stiftung für Hochschulzulassung legt gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ein. Ein Verwaltungsgericht könne die Verfassungsmäßigkeit der Vergabepraxis gar nicht feststellen, sagt ein Sprecher.

Müsse die Stiftung die vier Kläger zunächst zulassen, bedeute das, dass vier andere Bewerber das Studium nicht antreten können, betont der Sprecher. "Es werden keine zusätzlichen Plätze geschaffen."

Az.: 6 L 941/11

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Influencer-Marketing für Nahrungsergänzungsmittel

foodwatch beklagt „wilden Westen der Gesundheitswerbung“

EU-Pharma Agenda – Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Impulse für die Arzneimittelversorgung aus Patientenperspektive

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel

Datenschutz ist zugleich auch Praxisschutz

Netzwerk-Metaanalyse von 139 Studien

Gonarthrose: Viele Optionen, doch nur wenige funktionieren

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lesetipps
Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung