Die Selektivvertragspartner halten die Regelung über nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa) für einen Fremdkörper in Baden-Württemberg. Sie werfen der KBV eine realitätsferne Regelung vor.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) zieht bei der Kontrolle von Hausarztverträgen die Zügel an. In einem Rundschreiben an alle vom BVA beaufsichtigten Krankenkassen werden die Anforderungen für hausarztzentrierte Versorgungsverträge klargestellt.