Hausarztverträge

Wirtschaftlich? BVA will präzise Regelungen

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BONN. Das Bundesversicherungsamt (BVA) zieht bei der Kontrolle von Hausarztverträgen die Zügel an. In einem Rundschreiben an alle vom BVA beaufsichtigten Krankenkassen werden die Anforderungen für hausarztzentrierte Versorgungsverträge klargestellt.

Eigentlich wollte die große Koalition mit dem 14. SGB V-Änderungsgesetz, das vor knapp einem Jahr in Kraft trat, HzV-Verträge entbürokratisieren.

Die bestehenden Vergütungsbeschränkungen in der HzV, die harsch vor allem vom Hausärzteverband kritisiert wurden, hob das Gesetz auf. Bis März 2014 stellten die Fallwerte der Regelversorgung in einer KV-Region die automatische Vergütungsobergrenze für HzV-Verträge dar.

Stattdessen sollen die Vertragspartner Regelungen zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung vereinbaren. Schon laut Gesetzesbegründung müssten die Vertragspartner die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots durch "objektive Indikatoren" regeln, erinnert das BVA.

Es reiche nicht aus, Konsequenzen der Nichteinhaltung an eine in diesem Fall zu gründende Arbeitsgruppe zu delegieren. Auch die Vereinbarung einer Vergütungsobergrenze stelle per se kein Wirtschaftlichkeitskriterium dar, warnt das BVA.

Die Behörde kündigte an, es werde für "Altverträge", die vor dem 31. März 2014 zustande gekommen sind, ein gesondertes Rundschreiben geben. (fst)

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