Zwischen Krankenkassen und Rechtsaufsicht bahnt sich ein massiver Konflikt an. Streitpunkt ist der übergangsweise Fortbestand der exklusiven Bindungswirkung von Rabattverträgen zur Zytostatikaversorgung.
Die Agentur Deutscher Ärztenetze (ADA) hat fünf Monate vor der Bundestagswahl einen Forderungskatalog vorgelegt. Ein Kernziel dabei: Anerkannte Netze sollten den Status als Leistungserbringer nach Paragraf 87b SGB V erhalten.