Seit 2010 gibt es sie, jetzt soll sie endlich ihre Wikrung entfalten: die Charta zur Betreuung schwerstkranker Patienten. Dazu fordern Ärzte eine nationale Strategie.
Die Palliativversorgung ist in den Köpfen von vielen Heimmitarbeitern und Notärzten noch nicht angekommen, meint Ilse Schlingensiepen. Doch dazu brauche es mehr als Fortbildungen.
Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, nach dem 'gewerbsmäßige' Suizidbeihilfe mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe belangt werden kann. Dazu soll Paragraf 217 Strafgesetzbuch entsprechend geändert werden.
Im Notfall sollte das Palliativnetz Witten angerufen werden, so stand es in der Akte der 73-jährigen Heimbewohnerin. Stattdessen kam der Notarzt und wenig später die Kriminalpolizei. Offenbar kennen sich noch zu wenige Pflegekräfte und Notfallmediziner mit Palliativmedizin aus.